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Sehr geehrter Hundehalter,
Sie interessieren sich dafür mit Ihrem Hund die Gehorsamsprüfung abzulegen. Anforderungen die bei der Prüfungsdurchführung an Sie und Ihren Hund gestellt werden finden Sie unter www.hundegesetz.hamburg.de auf der rechten Seite unter Durchführungsverordnung z. HundeG
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ihr Hund die Prüfungsbedingungen erfüllen kann, biete ich Ihnen einen Teamtest an. Bei diesem Test werden der Leistungsstand ihres Hundes und Ihre Fähigkeiten als Hundeführer überprüft. Am Ende des Teamtestes erhalten Sie eine objektive Beurteilung ob eine Nachschulung nötig ist oder ob Sie sich unbedenklich zur Prüfung anmelden können. Eine Nachschulung ist nicht zwingend in meiner Hundesschule zu absolvieren, kann aber auf Ihren Wunsch hin erfolgen.
Gebühr Teamtest: € 20,--
Prüftermin ist jeweils der letzte Freitag im Monat. Um eine zweiwöchige vorherige Anmeldung zur Prüfung wird gebeten.
Folgende Hilfsmittel dürfen Sie bei der Prüfung verwenden :
- Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Halti
- Brustgeschirr ( nicht mit Zugwirkung unter den Achseln), Leine, Pfeife
Der Einsatz von Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt.
Mitzubringende Unterlagen zum Prüfungstermin:
- Personalausweis des Hundehalters oder Reisepass mit Meldebestätigung.
- Heimtier oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer.
- Haftpflicht-Versicherungsnachweis des zu prüfenden Hundes mit einer Mindestversicherungssumme von € 1 Million und einer maximalen Selbstbeteiligung von € 500,--.
- Ausgefülltes Formblatt " Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht " ( in Anlage).
- Anmeldebescheinigung (Steuerliche Erfassung) oder Ausdruck der Onlineanmeldung über Hamburg Gateway (Die Anmeldung kann auf Wunsch des Halters auch über die Hundeschule Tatenberg vorgenommen werden).
- Wenn vorhanden Bescheinigung über die ganz oder teilweise Befreiung von der Hundesteuer.
Ist für Ihren Hund ein Maulkorb- oder Leinenzwang angeordnet worden kann die Prüfung nicht durchgeführt werden. Ist diese Anordnung räumlich beschränkt, kann die Prüfung außerhalb dieses Gebietes durchgeführt werden. Für diesen Hund wird nur das Bestehen der Prüfung bescheinigt. Eine Befreiung von der Anleinpflicht wird nicht erteilt und es wird keine gelbe Befreiungskarte ausgestellt . Dies darf nur das örtlich zuständige Verbraucherschutzamt tun. Gilt ihr Hund als gefährlicher Hund nach § 2 Absätze 1 u. 2 kann die Prüfung nicht durchgeführt werden. Für Bullterrier und Bullterriermischlinge darf die Prüfung durchgeführt werden, wenn diese vor dem 1.April 2006 nach der bis zu 31.3.2006 geltenden Hundeverordnung von den für gefährliche Hunde geltenden Vorschriften freigestellt worden sind. Der Bescheid über die Freistellung ist im Original (eine Kopie für die Hundeschule) vor der Durchführung der Prüfung vorzulegen. Gilt ihr Hund als gefährlicher Hund nach § 2 Absatz 3 ist eine Vorlage des Freistellungsbescheides (eine Kopie für die Hundeschule) im Original vor der Prüfung vorzuzeigen. Dies gilt auch für befristete Freistellungsbescheide. Die Befreiung von der Anleinpflicht wird auch nur befristet erteilt und wird nicht länger gültig sein als der Freistellungsbescheid.
In bar mitzubringende Gebühren.
- Prüfgebühr Hundeschule pro zu prüfende Person und Hund: € 50,--
- Bei mehr als zwei zu prüfenden Personen aus einer Familie
als Gruppe ( ein Prüfungstermin) pauschal: € 130,--
- Anmeldung über die Hundeschule: € 20,--
- Ausstellung der gelben Befreiungskarte pro Person: € 9,--
- Bei mehr als zwei gelben Befreiungskarten pro Familie und
Prüfung als Gruppe entfällt nur Gebühr auf die beiden ältesten Mitglieder d. h. pauschal: € 18,--
Die Prüfung gilt als nicht bestanden wenn:
Der Halter seinen Hund nicht unter Kontrolle hat oder das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält.
Der Hund Menschen oder andere Tiere belästigt oder angreift, Teile der Prüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt oder sich minutenlang in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt.
Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung:
Die Prüfung kann zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, die Prüfungsgebühren der Hundeschule fallen dann erneut an.
Sollte ein Mitglied einer Gruppe die Prüfung nicht bestehen, kann dieses Mitglied die Prüfung wiederholen. Die Wiederholung der Prüfung fällt nicht in die Familienpauschale sondern ist erneut gebührenpflichtig.
Mai 2006
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